Turnierbestimmungen 2016

 

Artikel 1
Gespielt wird in 2 Gruppen zu je 6 Mannschaften. Jeder gegen jeden. Die Spielzeit beträgt 15 Minuten ohne Seitenwechsel.
Die jeweils 1. bis 4. Platzierten bestreiten das Viertelfinale. Die Gewinner aus den Viertelfinalspielen ziehen ins Halbfinale ein. Die Verlierer gehen ins Neunmeterschießen um die Platzierungen. Die Verlierer werden nach Tordifferenz und danach nach geschossenen Toren in den Platzierungsspielen gesetzt. Die Halbfinalspiele werden ebenso, wie das Spiel um Platz 3 und 4 nicht verlängert. Bei unentschiedenem Spielausgang findet sofort ein 9m Schießen statt. Verlängert wird nur das Endspiel um 2x3 Minuten.

Artikel 2
Stichtag für die Spielberechtigung ist der 01.01.1999.
Es besteht Passzwang. Spieler von ausländischen Mannschaften, die keine Spielerpässe vorlegen können, müssen sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen können (z.B. Reisepass). Der WFV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Spieler, die sich nicht ausweisen können, nicht eingesetzt werden dürfen.

Artikel 3
Anzahl der Spieler: 4 Feldspieler und 1 Torwart. Es können bis zu 15 Spieler gemeldet werden. Sämtliche Spieler sind jeweils an beiden Turniertagen in der grünen Spielerkarte aufzuführen, die den teilnehmenden Vereinen vom Veranstalter gestellt wird. Diese Spielerkarte ist mit den Spielerpässen spätestens eine halbe Stunde vor Beginn des ersten Turnierspiels bei der Turnieraufsicht abzugeben.
Alle Spieler, die auf der Spielerkarte eingetragen sind und an der Passkontrolle teilgenommen haben, gehören zur Mannschaft und unterliegen der Machtbefugnis der Schiedsrichter.

Artikel 4
Es gelten die Durchführungsbestimmungen des WFV für Hallenspiele. Es wird großer Wert auf die Fairness und das Benehmen der Spieler und Betreuer gelegt. Anstoß hat die erst genannte Mannschaft. Die erstgenannte Mannschaft spielt links der Turnierleitung. Trikottausch wird bei Notwendigkeit von der zweitgenannten Mannschaft durchgeführt.

Artikel 5
Das Ein- und Auswechseln von Spielern ist beliebig oft gestattet.
Für das Auswechseln muss keine Spielunterbrechung abgewartet werden.
Die Abseitsregel ist aufgehoben. Es wird in Gaildorf mit Rundbande gespielt. Wird der Ball seitlich über die Bande gespielt, so erfolgt eine Spielfortsetzung durch Einkicken. Beim Spiel über die Torbande wird der Ball durch Eckstoß bzw. Torabstoß/Torabwurf wieder ins Spiel gebracht. Die Halle kann daher nur beim Mitteleingang betreten werden.
Weisen 2 oder mehr Mannschaften dieselbe Punktzahl und Tordifferenz auf, so ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt, bzw. bei Gleichheit erhalten hat. Ist auch die Zahl der erhaltenen Tore gleich, so findet ein 9m Schießen statt. Es gelten die Bestimmungen des WFV.

Artikel 6
Die Plätze 5 bis 12 werden durch ein 9m Schießen entschieden. Dabei treffen die Mannschaften entsprechend Ihrer Platzierung in der Gruppe bzw. nach dem erfolgten Viertelfinale (siehe Artikel 1) aufeinander:

Artikel 7
Bei einem geringfügigen unsportlichen Verhalten kann der Schiedsrichter einen Spieler einmal im Verlauf desselben Spieles für die Dauer von 2 Minuten des Feldes verweisen. Ein Spieler, der eine rote Karte erhalten hat, ist für den weiteren Verlauf des Turniers gesperrt.

Artikel 8
Der Veranstalter schließt jede Haftung für Unfälle im Spielbetrieb und für die daraus entstehenden finanziellen Folgen und Forderungen ausdrücklich aus. Die Unfall- und Krankenversicherung ist Sache des Teilnehmers.
Für Wertgegenstände - auch in den Kabinen - wird keine Haftung übernommen.
Die Halle darf nur mit Schuhen, die eine helle Sohle besitzen, betreten werden.

Artikel 9
Die Spieler tragen während des gesamten Turniers die gleiche Rückennummer. Änderungen müssen zu Turnierbeginn der Turnieraufsicht, der Turnierleitung und den Schiedsrichtern mitgeteilt werden und schriftlich festgehalten werden.

Artikel 10
In der Halle findet die Zuspielregel Anwendung. Der Torwart verursacht einen Freistoß, wenn er den Ball mit der Hand berührt, den ein Mitspieler mit dem Fuß zugespielt hat. Gleiches gilt, wenn der Torwart von einem Mitspieler durch Einkicken, den Ball direkt erhalten hat. Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten. Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor direkt erzielt werden.

Artikel 11
Das Hineingrätschen in den Spielen ist generell verboten. Geschieht dies ausserhalb des Strafraums, wird der gegnerischen Mannschaft ein indirekter Freistoss zugesprochen. Innerhalb des Strafraums gibt es Strafstoß. Freistösse sind generell indirekt auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass Schienbeinschoner zu tragen sind.